Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Service-Point Hoyerswerda GmbH

1. Geltungsbereich
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen mit Ausnahme unserer Leistungen aufgrund von Wartungsverträgen und Vollschutzverträgen. Dort gelten die Servicebedingungen, wie sie auf der Rückseite der Wartungsverträge und Vollschutzverträge abgedruckt sind.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Gegenbestätigungen mit abweichenden Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns im Verkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nur verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden gegenüber dem vorgenannten Kunden-kreis sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
An unsere Kunden überlassene Pläne und Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Diese dürfen nur zur Bearbeitung unserer Angebote benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen richtig, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

3. Preise
Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise ab Firmensitz, ohne Fracht und Verpackung und ohne Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die Preise am Tag des Vertragsschlusses. Ist eine Lieferzeit von 4 Monaten und mehr, gerechnet von Vertragsschluss an, vereinbart, so behalten wir uns die Erhöhung unserer Preise wegen einer Erhöhung unserer Bezugspreise, Lohn- und Produktionskosten vor. In diesem Fall haben wir die preiserhöhenden Faktoren in der Rechnung auszuweisen. Dies gilt nicht im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen. Die Preise je Arbeitswerte, Rüstwerte, Rüstkosten und Fahrtkostenpauschalen bestimmen sich nach der Preisliste der Fa. Service-Point Hoyerswerda GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Die Preis-liste kann bei der Fa. Service-Point Hoyerswerda GmbH oder beim Servicetechniker angefordert werden.

4. Lieferung und Versand
Verladung und Versand erfolgen unfrei, unversichert und auf Gefahr des Empfängers ab unserem Firmensitz. Solange der Verkäufer mit einer Verbindlichkeit aus der Geschäftsverbindung in Rück-stand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
Unsere Lieferfristen werden ab Vertragsschluss berechnet, sie beginnen jedoch bei bestehenden Mitwirkungspflichten unserer Kunden nicht vor deren Erbringung.

5. Verpackung
Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Transportverpackung besteht aus recyclingfähigen Materialien, damit erübrigt sich eine weder wirtschaftlich noch ökologisch vertretbare Rücklieferung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind wir verpflichtet, Transportverpackungen zurückzunehmen, es wird aber darauf hingewiesen, dass wir die Kosten für diese Rücklieferung nicht übernehmen müssen.

6. Abnahme
Soweit eine Abnahme unserer Lieferung erforderlich ist, erfolgt diese nach erbrachter Leistung beim Kunden.

7. Mängelrügen
Etwaige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung der Waren mit eingeschriebenem Brief anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ebenfalls durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen.

8. Zahlung
Das Entgelt ist mangels abweichender Vereinbarung rein netto 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Skontozahlungen werden gesondert vereinbart. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
Zu einer Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet; nehmen wir Wechsel an, so gehen die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten das Kunden und sind sofort in bar zu bezahlen. Die Hingabe von Wechseln gilt nicht als Barzahlung. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber i.H.v. 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Akzepte, Wechsel und Schecks werden von uns erfüllungshalber entgegengenommen.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir unbeschadet weiterer Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Forderungen.

9. Eigentumsvorbehalt
Wie behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren oder Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der einzelnen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Im Rechtsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bleiben die Waren unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich künftig entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung auf-genommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Dem Kunden ist gestattet, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, wenn die Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware wie folgt auf uns übergehen:
Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Preises zur Siche-ung an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter-verkauft wird. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für dessen Rechnung einzuziehen. Wird die Ware zusammen mit Waren oder Ge-genständen, die im Eigentum Dritter stehen weiterverkauft, so gilt die Forderung unseres Kunden gegen den Abnehmer in Höhe der uns gegen den Kunden jeweils zustehenden Forderung aus der einzelnen Geschäftsverbindung oder bei Vollkaufleuten und gleichgestellten Personen aus dem letzten gezogenen und anerkannten Saldo als abgetreten.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse, zu deren vollen Wert. Die Be- oder Verarbeitung von Waren durch den Kunden erfolgt stets für uns, in unserem Auftrag, jedoch ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert dieser verarbeiteten Waren z. Zt. der Verarbeitung. Die entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde anteilig Miteigentum, soweit ihm die Hauptsache gehört. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind vom Kunden unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs mitzuteilen. Alle Kosten zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf das Sicherungsgut und zur Wiederbeschaffung der Waren und Forderungen, insbesondere die Kosten einer Drittwiderspruchsklage, trägt der Kunde.
Im Verkehr mit Vollkaufleuten bedeutet die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch uns nicht den Rücktritt vom Vertrag insgesamt.
Unsere Ware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an uns vom Kunden weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten bei Vollkaufleuten die jeweils noch offene Forderung aus dem letzten gezogenen und anerkannten Saldo, im Übrigen den gegen den Kunden jeweils noch offenen Rechnungsbetrag um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Kunden seine Sicherheiten insoweit nach dessen Wahl frei.

10. Gewährleistung
Wir übernehmen eine Gewährleistung von 6 Monaten ab Auslieferung Fa. Service-Point für gelieferte Ersatzteile, mit Ausnahme von Glasscheiben und Beleuchtungskörpern.
Im Übrigen ist unsere Gewährleistungsverpflichtung zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt diese fehl, kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Wandelung oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

11. Schadensersatz
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leiten-der Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und leitender Angestellter – nur für den vertrags-typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Der Haftungsausschluss gilt weiter nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegen-ständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

12. Übertragbarkeit
Die Rechte des Kunden aus der Geschäftsverbindung können nur mit unserer Zustimmung auf einen Dritten übertragen werden.

13. Urheberrecht
Erfolgen Leistungen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Patent-, Muster- oder Markenrechte Dritter verletzt, so haftet der Kunde uns für den hie-raus erwachsenden Schaden und entgehenden Gewinn.

14. Anwendbares Recht
Unter Ausschluss des Haager Einheitlichen Kaufrechts und des UN-Kaufrechts gilt für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschließlich deutsches Recht.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Rechtsgeschäfte ist unser Firmensitz. Im inländischen Rechtsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird zwischen den Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertrage die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hoyerswerda vereinbart und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes. Das gleiche gilt im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit den EG-Mitgliedsstaaten und dem übrigen Ausland, soweit der Verkauf oder Erwerb von Waren für berufliche oder gewerbliche Zwecke erfolgt. Es steht uns jedoch frei, einen nach allgemeinen Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit vor das Landgericht gehörenden Rechtsstreit vor das Landgericht Dresden zu bringen.